Neuigkeiten sind des Steuerberaters täglich Brot, das sich in vielen Fällen als schwer verdauliche Kost erweist. Trotzdem verweigern wir nicht die Nahrungsaufnahme, sondern stellen uns der Informationsflut. Unsere Mandanten erhalten von uns regelmäßige Informationen über die wichtigsten Neuerungen. Bei der Auswahl der Themen versuchen wir, die speziellen Bedürfnisse unserer Mandanten zu berücksichtigen. Wir greifen dabei zwar teilweise auf vorgefertigte Rundschreiben eines Fachverlags zurück, die jedoch dann von uns mit umfangreichen praxisorientierten Hinweisen versehen werden. Wir halten es für angebracht, diesen zeitaufwändigen Service ausschließlich unseren Mandanten zukommen zu lassen.
Da allgemein gehaltene Informationen über steuerliche Änderungen generell nicht als Handlungsanweisung für den Einzelfall geeignet sind und eine qualifizierte Steuerberatung im Regelfall voraussetzt, den Sachverhalt vollständig zu erfragen, verzichten wir an dieser Stelle auf die Präsentation steuerlicher „Allerwelts-Informationen“. Wir bieten allerdings Interessierten gerne die Übersendung eines unserer Rundschreiben an, um uns insoweit besser kennenzulernen.
Bestellung eines Muster-Rundschreibens bitte über die e-mail-Adresse auf der Kontaktseite.